Umstieg Wiener Bedienstetengesetz

Häufige Fragen

Alles wichtige zum Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz!

Was ist eigentlich der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz?

Der Umstieg bedeutet einen Wechsel in das Dienst- und Besoldungsrecht des Wiener Bedienstetengesetzes. Ab dem Umstieg gilt für Ihr Dienstverhältnis das bisherige Dienst- und Besoldungsrecht nicht mehr, sondern nur noch das Wiener Bedienstetengesetz. Eine Rückkehr in Ihr vorheriges Dienst- und Besoldungsrecht ist nicht möglich.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen für den Umstieg
  • Ihr Dienstverhältnis muss vor dem 1. Jänner 2018 begründet worden sein und der Vertragsbedienstetenordnung 1995 oder der Dienstordnung 1994 unterliegen.
  • Sie müssen einen zulässigen Umstiegstermin bekannt geben.
  • Sie müssen die Zugangsvoraussetzungen nach der Zugangsverordnung erfüllen.
  • Es dürfen keine Umstiegshindernisse vorliegen.
Wann kann der Umstieg stattfinden?

Der Umstiegstermin ist immer der 1. Tag eines Monats. Der früheste Umstiegstermin ist immer der 1. Tag des drittfolgenden Monats nach Einlangen des Formulars „Bekanntgabe des Interesses am Umstieg“ in der Personalstelle.

Beispiel: Das Formular ist im Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 eingelangt. Der Früheste Umstiegstermin ist dann der 1. März 2023.

Sie können jedoch auch einen späteren Termin wählen.

Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?

Für den Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz müssen Sie zum Umstiegstermin die Zugangsvoraussetzungen für die Modellfunktion erfüllen, zu der Ihr Dienstposten gehört. Das heißt, Sie müssen die notwendigen Ausbildungen haben. Bestimmte notwendige Ausbildungen können entweder durch eine fachlich einschlägige Berufserfahrung oder eine andere Ausbildung und eine zusätzliche Berufserfahrung ersetzt werden. Geregelt sind die Zugangsvoraussetzungen in der Zugangsverordnung. Es gibt auch Modellfunktionen, für deren Besetzung in der Zugangsverordnung keine Voraussetzungen vorgeschrieben sind. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn Berufsgesetze gelten wie zum Beispiel für Gesundheitsberufe. Die für sie gültige Modellfunktion ist auf Ihrem Gehaltszettel.

Welche Umstiegshindernisse gibt es?
  • Sie sind zu einer anderen Organisation abgeordnet. Ausgenommen davon sind Abordnungen zur Dienstleistung beim Bund im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Kurzparkzonen.
  • Sie sind zu einer anderen Organisation entsendet.
  • Sie sind wegen eines Freijahres oder Freiquartals vom Dienst freigestellt.
  • Sie sind auf Karenzurlaub (Urlaub ohne Bezüge).
  • Sie sind außer Dienst gestellt.
  • Sie sind nach einem Zuweisungsgesetz einer anderen Organisation zugewiesen.
Welche rechtlichen Folgen hat der Umstieg?

Nach Ihrem Umstieg gilt für Sie nur das Wiener Bedienstetengesetz.

Was bedeutet der Umstieg für die Dienstausbildung?

Bedienstete der Stadt Wien, für die das Wiener Bedienstetengesetz gilt, müssen Prüfungen ablegen, wenn dies für Ihre Modellfunktion vorgesehen ist. Zur Vorbereitung auf die Prüfungen werden von der Wien-Akademie entsprechende Kurse organisiert. Das ist die sogenannte Dienstausbildung. Diese wird im Dienstvertrag vorgeschrieben. Die Dienstausbildung hat die bisherige Dienstprüfung ersetzt.

 Sollten Sie eine vorgeschriebene Dienstausbildung nicht innerhalb der gesetzten Frist bestehen, hat dies folgende Konsequenzen:

  • Wenn Sie bisher noch keine Dienstprüfung gemacht haben und die nach dem Umstieg vorgeschriebene Dienstausbildung nicht bestehen, werden Sie gekündigt.
  • Wenn Sie bereits eine Dienstprüfung gemacht haben und die nach dem Umstiegvorgeschriebene Dienstausbildung nicht bestehen, sind Ihre weiteren Karrieremöglichkeiten eingeschränkt. Sie können nur in jener Modellfunktion bleiben, der Sie zum Umstiegstermin angehören.
  • Wenn Sie bereits eine Dienstprüfung gemacht haben und Ihnen noch im bisherigen Dienstrecht eine ergänzende Dienstprüfung vorgeschrieben wurde, können Sie umsteigen. Wenn Sie die Dienstausbildung nach dem Umstieg nicht bestehen, werden Sie im Wiener Bedienstetengesetz rückgereiht, da Sie die für Ihre Tätigkeit erforderlichen Voraussetzungen vor dem Umstieg nicht vollständig erfüllt haben.

Hat der Umstieg Auswirkung auf meine Krankenversicherung?

Nein. Nach dem Umstieg bleibt Ihre Krankenversicherung gleich. Das heißt, wenn Sie derzeit bei der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) versichert sind, bleiben Sie es. Wenn Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert sind, bleiben Sie dort versichert.

Wie wirkt sich das Wiener Bedienstetengesetz auf den Erholungsurlaub aus?

Im Wiener Bedienstetengesetz beträgt der Grundanspruch auf Erholungsurlaub 200 Stunden.

Ab Vollendung des 33. Lebensjahres und einer Dienstzeit von 5 Jahren: 216 Stunden

Ab Vollendung des 43. Lebensjahres und einer Dienstzeit von 10 Jahren: 240 Stunden

Es gibt im Wiener Bedienstetengesetz keinen erhöhten Urlaubsanspruch ab dem 57. bzw. 60. Lebensjahr, das heißt Ihr Urlaubsanspruch kann höchstens 240 Stunden betragen.

Der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz kann zur Folge haben, dass Sie danach einen geringeren Anspruch auf Erholungsurlaub haben.

Wie lang ist der Karenzurlaub im Wiener Bedienstetengesetz?

Die Höchstdauer eines Karenzurlaubes beträgt nach dem Wiener Bedienstetengesetz 3 Jahre. Karenzurlaube, die Sie in Ihrem bisherigen Dienstrecht konsumiert haben, werden in diese 3 Jahre eingerechnet. Der Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz kann zur Folge haben, dass Sie danach einen geringeren Anspruch auf Erholungsurlaub haben.

Gibt es dienstrechtliche Folgen?

Nein. Vor dem Umstieg in Anspruch genommene Rechte und genehmigte Abwesenheiten wirken über den Umstiegstermin hinaus und bleiben erhalten.

Wie werden die Dienstposten nach dem Umzug bewertet zugeordnet?

Seit 1. Jänner 2018 sind alle Dienstposten nach dem bisherigen Dienstrecht und nach den Bestimmungen des Wiener Bedienstetengesetzes bewertet.

Nach dem Wiener Bedienstetengesetz ist jeder Dienstposten einer

  • Berufsfamilie
  • Modellfunktionen
  • Modellstelle
  • Gehaltsband

zugeordnet.

Hat der Umzug Auswirkungen auf das Gehalt?

Ihr Gehalt wird durch das Gehaltsschema, durch das Gehaltsband und durch die Gehaltsstufe bestimmt.

Die Höhe Ihres Gehaltes nach dem Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • von der Bewertung Ihres Dienstpostens und
  • von den Ihnen angerechneten berufseinschlägigen und gleichwertigen Tätigkeiten

zum Umstiegstermin.

 

Ihre Gehaltsstufe wird folgendermaßen ermittelt:

Zunächst werden Ihre Dienstzeiten zur Stadt Wien und Zeiten Ihrer früheren Berufstätigkeiten zum Umstiegstermin neu bewertet. Dabei beurteilt die Personalstelle, ob und in welchem Ausmaß diese Zeiten für Ihre Einstufung anrechenbar sind. Anrechenbar sind nur Zeiten, in denen Sie eine berufseinschlägige oder gleichwertige Tätigkeit verrichtet haben. Die Summe der Ihnen zum Umstiegstermin angerechneten Zeiten bestimmt Ihre Gehaltsstufe nach dem Umstieg und den weiteren Erfahrungsanstieg.

Achtung: Auch Dienstzeiten zur Stadt Wien werden nur angerechnet, wenn sie berufseinschlägig oder gleichwertig sind.

Für das Erreichen der nächsten Gehaltsstufe (Erfahrungsanstieg) sind im Wiener Bedienstetengesetz unterschiedliche Verweildauern vorgesehen. Diese betragen in den Gehaltsstufen:

1 bis 3: je 2 Jahre

4 bis 6: je 3 Jahre

7: 4 Jahre

8 bis 11: je 5 Jahre

In jedem Gehaltsband gibt es 12 Gehaltsstufen.

Nicht jede höhere Gehaltsstufe ist zwingend auch mit einem höheren Gehalt verbunden. Das bedeutet, dass sich Ihr Gehalt möglicherweise über einen längeren Zeitraum nicht erhöht. Die Gehaltsentwicklung sehen Sie im Gehaltsband, dem Ihre Modellstelle zugeordnet ist.

Die Höhe des Gehalts ist im Wiener Bedienstetengesetz von den ausgeübten Tätigkeiten abhängig. Wenn sich Ihre Modellstelle ändert, kann sich auch Ihr Gehalt ändern. Eine Veränderung der Modellstelle nennt man Verwendungsänderung. Diese kann eine Erhöhung Ihres Gehalts bewirken, ihr Gehalt kann aber auch sinken.

Was passiert mit Zulagen und Nebengebühren?

Zulagen wie die Dienstalterszulage oder die Chargenzulage, die im bisherigen Besoldungsrecht Teil des Monatsbezuges waren, gibt es im Wiener Bedienstetengesetz nicht mehr. Ebenso gilt der Nebengebührenkatalog nach dem Umstieg für Ihr Dienstverhältnis nicht mehr.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen gebühren im Wiener Bedienstetengesetz Reisegebühren und arbeitszeitbezogene Vergütungen, wie Überstunden- und Mehrstundenvergütungen, Vergütungen für Bereitschaftsdienste oder für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Was bedeutet der umzug für Abfertigung und MitarbeiterInnenvorsorge?

Ab dem Umstieg werden für Sie von der Stadt Wien monatlich Beiträge nach dem Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz an die MitarbeiterInnenvorsorgekasse (MV-Kasse) bezahlt. Wenn für Sie schon bisher Beiträge an die MV-Kasse bezahlt wurden, werden diese weiterbezahlt.

Wenn Sie als Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter vor dem 1. Jänner 2005 bei der Stadt Wien zu arbeiten begonnen haben, sind Sie im System „Abfertigung alt“. Ab dem Umstiegstermin zahlt die Stadt Wien für Sie Beiträge an die MitarbeiterInnenvorsorgekasse. Beim Umstieg wird ermittelt, wie hoch Ihre „Abfertigung alt“ wäre, wenn dasDienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt enden würde. Das ist die sogenannte „fiktive Abfertigung“. Diese fiktive Abfertigung wird jeweils zum Zeitpunkt der allgemeinen Gehaltserhöhungen angepasst. Diese Abfertigung wird aber zum Umstiegstermin nicht ausgezahlt.

Die fiktive Abfertigung wird erst bei Beendigung Ihres Dienstverhältnisses ausgezahlt, wenn Sie dann die Voraussetzungen nach der alten Rechtslage erfüllen.

Ändert sich die Pensionskassenvorsorge?

Mit dem Umstieg kann sich das Prozentausmaß des Dienstgeberbeitrages ändern. Nach dem Umstieg leistet die Stadt Wien als Dienstgeberin generell nur mehr einen Beitrag von 1% der Bemessungsgrundlage.

Anträge und Dokumente

Neuberechnung der Vordienstzeiten

Hier findest Du Informationen zur Neuberechnung der Vordienstzeiten.

Antrag Zurückziehen Bekanntgabe Umzug

Hier kannst du den Antrag Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz: Zurückziehen der „Bekanntgabe des Interesses am Umstieg“ herunterladen

FAQS Umstieg Wiener Bedienstetengesetz

Hier findest du weitere Informationen zum Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz.

Antrag Anrechnung Tätigkeiten

Hier findest du den Antrag Ersuchen um Information der Dienstgeberin und Anrechnung von berufseinschlägigen und gleichwertigen Tätigkeiten.

Prozessablauf Umstieg Wiener Bedienstetengesetz

Hier kannst du Prozessablauf für den Umstieg ins Wiener Bedienstetengesetz herunterladen.

Leitfaden Beurteilung Berufseinschlägigkeit und Gleichwertigkeit

Hier kann du dir Leitfaden zur Beurteilung Berufseinschlägigkeit und Gleichwertigkeit herunterladen.

Dienstausbildung für UmsteigerInnen

Hier findest du Informationen zur Dienstausbildung für UmsteigerInnen.

Dienstausbildung für UmsteigerInnen

Hier findest du den Antrag Bekanntabe des Interesses am Umstieg.