Pflege als Schwerarbeit

Pflege ist eine körperlich und psychisch hochbelastende Tätigkeit. Diese Belastung wird nun in der Schwerarbeitsverordnung berücksichtigt. Sie besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit im Schicht-, Nacht- oder ausschließlich im Tagdienst ausgeübt wird, sofern die Tätigkeit nicht überwiegend administrativen oder verwaltungstechnischen Aufgaben zuzuordnen ist.

Mit 1. Jänner 2026 wurde die Ziffer 5 der Schwerarbeitsverordnung geändert.

Du fragst dich, was das jetzt für Pflegekräfte konkret bedeutet und welche Voraussetzungen man für die Schwerarbeitspension erfüllen muss? Wir beraten dich gerne!