Gefährdungsanzeigen
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Häufige Fragen: Gefährdungsanzeige
Alles wichtige zur Gefährdungsanzeige auf einen Blick:
Ein schriftlicher Hinweis an den Arbeitgeber, die Dienstgeberin oder unmittelbare Vorgesetzte, der vor potenziellen Schädigungen warnt – aufgrund von Überlastung zum Beispiel durch schlechte Arbeitsbedingungen, personelle Unterbesetzung, organisatorische oder strukturelle Mängel in der Unternehmung.
Sobald die Arbeit aus eigener Kraft nicht mehr so geleistet werden kann, dass gesundheitliche Schäden oder Verletzungen der PatientInnen-Rechte nicht mehr ausgeschlossen werden können.
Es sind Schäden für die Beteiligten oder bei Dritten zu befürchten, da die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer konkret zu beschreibenden Situation aufgrund der oben genannten Ursachen gefährdet ist.
Eine Gefährdungsanzeige bedeutet Schutz für Beschäftigte und PatientInnen: Beschäftigte unterliegen gesetzlichen Pflichten. Mit einer Gefährdungsanzeige kommen sie ihrer rechtlichen Verantwortung nach. Die Gefährdungsanzeige entlastet Beschäftigte von möglichen straf- und zivilrechtlichen Folgen – sie gibt ihnen Rechtssicherheit. Beschäftigte schieben Veränderungen an, zum Wohle der PatientInnen, und bauen damit aktiv Druck auf den Arbeitgeber auf.
Häufigste Ursachen für eine Gefährdungsanzeige im KAV sind ein starker Personalmangel oder ein deutlicher Leistungsanstieg bei gleichbleibenden oder reduzierten Personalressourcen. Aus unserer Erfahrung können wir sagen: Im Einzelfall gibt es aber nicht die eine Ursache, es ist immer eine Vielzahl von Faktoren (multifaktorielle Ursachen), die eine Gefährdung verursachen. Wir unterteilen in personelle, strukturelle und organisationsbedingte Ursachen.
Formular: Leitfaden Gefährdungsanzeigen
Für die gemeinsame Erstellung von Gefährdungsanzeigen.